Der TagKindesmissbrauch soll in Frankreich künftig nicht mehr verjähren
Kindesmissbrauch soll in Frankreich künftig nicht mehr verjähren: Der Senat stimmt in der Nacht mit 252 zu 80 Stimmen für eine entsprechende Regelung im Gesetzentwurf zum Schutz vor Sexualstraftätern. Da die Nationalversammlung dieses Prinzip bereits gebilligt hatte, ist der Weg frei für eine definitive Abschaffung der bisher geltenden Verjährungsfrist von 30 Jahren. Diese wurden ab Erreichen der Volljährigkeit gezählt. Das bedeutete, dass ein Erwachsener mit spätestens 48 Jahren einen Missbrauch in seiner Kindheit anzeigen musste, damit ein Verfahren eingeleitet werden kann.
Die Abgeordneten der Nationalversammlung hatten für eine umfassendere Abschaffung der Verjährungsfrist gestimmt, etwa auch für Mord. Der Senat beschränkte dies nun auf Sexualverbrechen gegen Kinder. Derzeit gilt in Frankreich bei sämtlichen Verbrechen eine Verjährungsfrist, mit Ausnahme von Verbrechen gegen die Menschlichkeit. In Deutschland können auch Morde noch nach Jahrzehnten strafrechtlich verfolgt werden. "Verjährung ist eine Form der Straffreiheit. Wir schulden es den Opfern, diese abzuschaffen", betont die Senatorin Annick Billon. "Nie wieder soll ein Opfer von Inzest hören, dass es zu spät sei, um zu sprechen", betont Gleichstellungsministerin Aurore Bergé auf X.