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19 Prozent mehr im letzten JahrBeratungsstellen: Diskriminierungsfälle steigen in Deutschland weiter an – vor allem im Job

15.09.2026, 10:15 Uhr
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(Foto: picture alliance/dpa)

Beratungsstellen haben im vergangenen Jahr einen weiteren Anstieg von Diskriminierungsfällen verzeichnet.

Wie der Antidiskriminierungsverband Deutschland (advd) in einem Lagebild mitteilte, wurden 2025 bundesweit 4106 neue Diskriminierungsfälle registriert. Dies waren demnach 19 Prozent mehr als 2024. Häufigster Bereich von Diskriminierungsfällen bei den Beratungsstellen ist demnach die Arbeitswelt.

Auf diesen Bereich entfiel mit 26,7 Prozent mehr als ein Viertel der dokumentierten Fälle, wie der Verband mitteilte. Fast jeder zweite dokumentierte Fall in der Arbeitswelt (48,2 Prozent) betreffe rassistische Diskriminierung. Überdurchschnittlich häufig würden im Arbeitskontext auch Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts, von Behinderung oder chronischer Erkrankung sowie des Lebensalters gemeldet.

"Steigende Diskriminierungszahlen sind ein Warnsignal", erklärte dazu Anja Piel, Mitglied des Geschäftsführenden Bundesvorstandes des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB). "Gerade jetzt müssen wir den Schutz vor Diskriminierung stärken. Die Arbeitswelt muss ein Ort sein, an dem alle Menschen die gleichen Chancen haben und denselben Respekt erfahren."

Dem Antidiskriminierungsverband Deutschland gehören 40 Organisationen an. Für das Lagebild wurden den Angaben zufolge Beratungsdaten von 29 Mitgliedsorganisationen ausgewertet.

Im Vergleich zu 2023 sei die Zahl der dokumentierten Fälle pro Beratungsstelle im Arbeitskontext um 54,2 Prozent gestiegen, hieß es weiter. Der wachsende Beratungsbedarf treffe "vielerorts auf stark ausgelastete und finanziell unsichere Beratungsstrukturen". Der Verband forderte deshalb "eine dauerhafte und bedarfsgerechte Absicherung der zivilgesellschaftlichen Antidiskriminierungsberatung".

Mit Blick auf die geplante Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) forderte der Antidiskriminierungsverband längere Fristen, um Ansprüche geltend zu machen. Zwar sei in der Novelle die Verlängerung von zwei auf vier Monate vorgesehen, hieß es. Dies sei jedoch nicht ausreichend.

"Eine wirksame Rechtsdurchsetzung braucht ausreichend Zeit", erklärte der Verband. "Betroffene müssen die Möglichkeit haben, das Erlebte einzuordnen, Beratung in Anspruch zu nehmen und innerbetriebliche oder außergerichtliche Lösungen zu verfolgen, ohne gleichzeitig den Ablauf ihrer Ansprüche befürchten zu müssen."

Quelle: ntv.de, AFP

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