Hamburg & Schleswig-HolsteinRot-Grün und Linke für schnelle Prüfung eines AfD-Verbots

Rot-Grün und Linke wollen mit einer Bund-Länder-Gruppe schnell Klarheit über ein mögliches AfD-Verbot schaffen. Was steckt hinter dem Vorstoß und wie reagieren CDU und AfD?
Hamburg (dpa/lno) - Eigentlich wollte Hamburg noch die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln abwarten - doch angesichts des AfD-Erfolgs in Sachsen-Anhalt setzt die rot-grüne Koalition nun doch auf einen schnellen Start einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur verfassungsrechtlichen Überprüfung der AfD. Zusammen mit den oppositionellen Linken haben SPD und Grüne einen interfraktionellen Antrag vorgelegt, über den am 30. September im Parlament entschieden werden soll. Eine Zustimmung gilt als sicher.
Senat soll sich für Bund-Länder-Arbeitsgruppe einsetzen
In dem Antrag wird der Senat ersucht, sich für die Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Federführung des Bundes einzusetzen, um sämtliche relevante Materialien und Erkenntnisse für ein Verbotsverfahren gegen die AfD vor dem Bundesverfassungsgericht zusammenzutragen.
Sollte die Gruppe zu der Erkenntnis gelangen, dass die Materialien ausreichen, solle sich der Senat auf Bundesebene für ein Verbotsverfahren in Karlsruhe einsetzen. Ziel könnte ein Verbot der gesamten AfD, Teilen der Partei oder ein Ausschluss von der staatlichen Finanzierung sein.
Das Parlament hatte sich bereits im Januar mehrheitlich für eine solche Bund-Länder-Arbeitsgruppe ausgesprochen, wollte aber ursprünglich die noch ausstehende Entscheidung des Eilverfahrens vor dem Verwaltungsgericht Köln abwarten. Nun stützen sich die Fraktionen auch auf das Ende Juni vorgelegte rund 1.500 Seiten umfassende rechtswissenschaftliche Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte, das Ziele und Verhalten der AfD anhand der Maßstäbe des Bundesverfassungsgerichts untersucht hat. Das Ergebnis: Aus Sicht der Gutachter hätte ein Verbotsantrag voraussichtlich Aussicht auf Erfolg. Zweitgutachten hätten die Wissenschaftlichkeit und Ergebnisoffenheit der Untersuchung bestätigt.
Rechtswissenschaftliches Gutachten gab wichtige Hinweise
Die Politik entscheide nicht, ob eine Partei verboten werde, betonte SPD-Fraktionschef Dirk Kienscherf. "Sie muss aber dafür sorgen, dass diese Frage überhaupt belastbar geprüft werden kann." Genau dafür sei die Bund-Länder-Arbeitsgruppe nötig. Das rechtswissenschaftliche Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte habe noch einmal wichtige Hinweise gegeben. "Unsere deutsche Geschichte verpflichtet uns, die Instrumente zum Schutz unserer Demokratie, unserer Grundrechte und unseres Rechtsstaats nicht ungenutzt zu lassen, nur weil ihre Anwendung politisch unbequem ist", sagte Kienscherf.
Die Grünen-Fraktionsvorsitzende Sina Imhof betonte: "Ein Parteienverbot ist keine Kleinigkeit, sondern das schärfste Schwert unseres Grundgesetzes. Zugleich dürfen wir nicht tatenlos zusehen, wenn Freiheit und Menschenwürde angegriffen werden." Wenn die Verfassung in den Grundfesten attackiert werde, "müssen wir uns auch mit den Mitteln des Rechtsstaats wehren". Es sei eine demokratische Verantwortung, alle relevanten Erkenntnisse zusammenzutragen und die Voraussetzungen für ein Verbot zu prüfen. "Wir brauchen die Bund-Länder-Arbeitsgruppe jetzt."
Linke: Auch gesellschaftliche Ursachen analysieren
"Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe ist ein wichtiger Schritt, um die vorhandenen Erkenntnisse zu bündeln und ein Verbotsverfahren auf eine belastbare Grundlage zu stellen", sagte der Linken-Innenexperte Deniz Celik. Klar sei zugleich: Ein Verbot sei ein wichtiges Mittel. "Dennoch bleibt die große Aufgabe, die gesellschaftlichen Verhältnisse genau zu analysieren und zu bekämpfen, die den Aufstieg der extrem Rechten begünstigen."
"Als CDU sehen wir den von SPD, Grünen und Linken eingebrachten Antrag zur Einsetzung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe kritisch", sagte CDU-Fraktionschef Dennis Thering. Bereits der Versuch, diesen Prozess durch einen parteipolitisch motivierten Antrag zu rahmen, sende das falsche Signal und gefährde das Vertrauen in die Unabhängigkeit der Institutionen. "Ein Parteiverbot ist ein streng rechtsstaatliches Verfahren mit sehr hohen Hürden. Es darf weder politisch beeinflusst noch parteipolitisch instrumentalisiert werden."
AfD spricht von Angriff auf Demokratie und Wählerwillen
Und die AfD? Deren Fraktionschef Dirk Nockemann sprach von einem Angriff auf die Demokratie und den Wählerwillen. "Man kennt dieses Vorgehen nur aus totalitären Staaten. Fakt ist: Die AfD hat sich als Volkspartei etabliert, das gilt es zu respektieren." Die linken Parteien hätten offensichtlich keinen Plan mehr, wie sie Bürger erreichen. "Politische Auseinandersetzung gehört ins Parlament, nicht vor das Verbotsgericht", betonte Nockemann.