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HessenRobe für Rechtspfleger - jetzt auch in Hessen

30.10.2026, 04:02 Uhr
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Hessens Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger dürfen jetzt auch im Gerichtssaal zur Robe greifen. Damit sollen sie mehr Sichtbarkeit bei Zwangsversteigerungen oder Insolvenzen bekommen.

Darmstadt (dpa/lhe) - In hessischen Gerichtssälen wird es einheitlicher: Ab November dürfen Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger Robe tragen. Das teilte der Landesvorstand des Bundes Deutscher Rechtspfleger in Hessen mit. Ob sie die amtliche Kleidung bei Verhandlungen und anderen Gerichtstätigkeiten mit Außenwirkung anziehen, können sie selbst entscheiden. Richter und Staatsanwälte sind verpflichtet, diese amtliche schwarze Kleidung in gerichtlichen Sitzungsräumen zu tragen.

Rechtspfleger und Rechtspflegerinnen trügen große Verantwortung, sagte die stellvertretende Vorsitzende des Landesverbands Dorothee Roßmann. Sie entschieden zum Beispiel bei Zwangsversteigerungen darüber, wer den Zuschlag erhalte. Gerade bei solchen wichtigen Verfahren kann die Robe nach Ansicht des Verbands deutlich machen, welcher Mensch im Saal die Verantwortung trägt und ihm Gehör verschaffen. Das Kleidungsstück ersetze aber weder Fachwissen noch Kompetenz, betonte Roßmann.

Die Änderung der Hessischen Amtstrachtverordnung wurde im September im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes verkündet. Dafür hatte sich der Landesverband Deutscher Rechtspfleger eingesetzt. In anderen Bundesländern, etwa in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Hamburg, Niedersachsen, Bayern und Schleswig-Holstein, sei die Regelung bereits üblich. Die Kosten für Anschaffung, Reinigung und Instandhaltung der Robe zahlen die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger selbst.

Quelle: dpa

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