Mecklenburg-VorpommernFall Fabian - Verteidiger sind mit Plädoyers an der Reihe

Anklage und Nebenklage haben ihre Plädoyers im Mammutprozess zum Tod des achtjährigen Fabian gehalten. Nun ist die Verteidigung an der Reihe - und möglicherweise auch die Angeklagte selbst.
Rostock (dpa/mv) - Im Fall des getöteten achtjährigen Fabian aus Güstrow stehen am Landgericht Rostock für Freitag (9.30 Uhr) die Plädoyers der Verteidigung auf dem Programm.
Am Donnerstag, dem 33. Prozesstag, hatten Staatsanwaltschaft plädiert sowie die Anwältin von Fabians Mutter als Nebenklägerin. Sie beantragten eine Verurteilung der 30 Jahre alten Angeklagten wegen Mordes, eine lebenslange Haftstrafe sowie die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Im Falle eines entsprechenden rechtskräftigen Urteils wäre eine vorzeitige Haftentlassung bereits nach 15 Jahren praktisch ausgeschlossen.
Der Deutschen wird vorgeworfen, Fabian am 10. Oktober 2025 an einem Tümpel bei Klein Upahl, südwestlich von Güstrow, erstochen zu haben. Das Tatmotiv soll demnach mit ihrer Beziehung zu Fabians Vater zusammenhängen. Die Angeklagte streitet die Vorwürfe ab. Ihre Anwälte hatten während des aufwendigen Indizienprozesses wiederholt Zweifel an der Beweisführung zum Ausdruck gebracht.
Nach früherer Aussage des Verteidigers Andreas Ohm werden er und der zweite Verteidiger, Thomas Löcker, jeweils eigene Plädoyers halten. Danach hätte die Angeklagte die Gelegenheit für letzte Worte vor einem Urteil, dessen Verkündigung für den 10. November erwartet wird.