Rheinland-Pfalz & SaarlandGeneralstaatsanwaltschaft wehrt sich gegen Haftaufhebungen

Neun Beschuldigte saßen in Ermittlungen zu Fake-Abos teils elf Monate in Untersuchungshaft. Nun hat das Landgericht Koblenz die Haftbefehle aufgehoben. Die Generalstaatsanwaltschaft hält dagegen.
Koblenz (dpa/lrs) - Im Ermittlungskomplex "Operation Chargeback" um mutmaßlichen millionenschweren Kreditkartenbetrug will die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz gegen die Aufhebung von neun Haftbefehlen Beschwerde einlegen. Die Behörde teilte mit, sie teile die Rechtsauffassung und die Bewertung der Ermittlungsergebnisse durch das Landgericht Koblenz in weiten Teilen nicht.
Das Landgericht hatte die Haftbefehle aufgehoben und umfangreiche Nachermittlungen verlangt. Ohne diese könne kein dringender Tatverdacht wegen Betrugs oder Computerbetrugs festgestellt werden, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Die Generalstaatsanwaltschaft widerspricht dieser Einschätzung. Das Gericht überspanne die Anforderungen an die richterliche Überzeugungsbildung bei massenhaft begangenen, gleichartigen Straftaten, hieß es.
Zudem kritisierte die Behörde die aus ihrer Sicht widersprüchlichen und teilweise kaum umsetzbaren Anforderungen an die ergänzenden Ermittlungen. Bei einer Umsetzung drohe eine Verfahrensdauer, die selbst bei fünf Verhandlungstagen pro Woche die Lebensspanne aller Beteiligten übersteigen könne.
Zunächst muss das Landgericht über die Beschwerde befinden. Die Generalstaatsanwaltschaft betonte, dass für alle Angeschuldigten weiterhin die Unschuldsvermutung gelte.
Dreistelliger Millionenschaden soll entstanden sein
Den Beschuldigten wird vorgeworfen, zwischen 2016 und 2021 über gefälschte Internetseiten Kreditkartendaten von Menschen aus 193 Ländern missbraucht zu haben. Damit sollen mehr als 19 Millionen Fake-Abos abgeschlossen worden sein. Betroffen gewesen sein sollen mehr als vier Millionen Kreditkarteninhaber. Der mutmaßliche Gesamtschaden wird auf mehr als 300 Millionen Euro geschätzt. Nach früheren Angaben der Generalstaatsanwaltschaft hatten die Ermittlungen ihren Ursprung in Montabaur im Westerwald.
Nach Auffassung des Landgerichts ist bislang nicht ausreichend geklärt, wie die Täter an die Kreditkartendaten gelangten und wie diese anschließend verwendet wurden. Für die strafrechtliche Einordnung sei entscheidend, ob die Karteninhaber selbst durch eine Täuschung ihre Daten eingaben und eine Zahlung auslösten oder ob Dritte die Daten ohne ihr Zutun verwendeten. Im ersten Fall komme Betrug, im zweiten Computerbetrug in Betracht.